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Unfallschaden bei Autos und Gebrauchtwagen

November 22nd, 2009 · No Comments

Kauft man sich ein neues Auto oder auch einen Gebrauchtwagen, so sollte man sich über diesen genau informieren lassen. Egal, ob es sich um Bremsen handelt, die defekt sind oder auch einen Unfallschaden – der Verkäufer sollte so etwas nicht verschweigen.

Das haben jetzt auch Gerichte bestätigt, die der Ansicht sind, als Käufer von Gebrauchtwagen dürfe man davon ausgehen, dass diese nicht beschädigt seien und auch keinen Unfall erlitten haben, wenn ihnen vom Verkäufer nicht ausdrücklich etwas anderes gesagt wird. Wird dennoch im Nachhinein ein Unfallschaden festgestellt, so die Richter, handele es sich um einen Sachmangel. Dieser wiederum berechtigt den Käufer, vom Vertrag zurück zu treten, selbst wenn er den Gebrauchtwagen von Privat gekauft hat. Es gibt Messgeräte, die anhand der Dichte des Lackes und des Metalls genaue Ergebnisse liefern, wenn sich die Frage stellt, ob ein Auto schon einmal ausgebessert wurde, oder ob es sich um ein unfallfreies Fahrzeug handelt.

Das heißt also, dass es einen Verkäufer grundsätzlich teuer zu stehen kommen kann, wird ein Unfallschaden oder ähnliches am Auto verschwiegen. Deshalb sollte man hier lieber mit offenen Karten spielen und sämtliche Mängel des Autos auch entsprechend offen darlegen, um dem Käufer die Entscheidung so auch zu erleichtern. Wer dies nicht tut, muss damit rechnen, dass er den Gebrauchtwagen wieder zurück erhält und auch der Kaufpreis zurück verlangt werden kann.

Beim Kauf vom Händler sollte dies ohnehin der Fall sein, denn hier gilt, der Kauf des Autos ist Vertrauenssache. Würde der Händler einen Schaden verschweigen, so müsste er auch damit rechnen, dass er diesen Kunden einmal und nie wieder sieht. Der Kunde wird das Auto dann zurück geben und sich sein neues Auto anderweitig besorgen.