Gerade im Sommer wird Autofahren schnell zur wahren Tortur. Hierbei gilt, dass gerade Autos ohne Klimaanlage zum Hitzeschock führen können. Abhilfe schaffen leichte Bekleidung oder auch gar keine. Allerdings ist am Steuer nicht alles erlaubt, was dem geplagten Menschen gut tut.
So würden viele Menschen gerne mit Flip Flops oder barfuß Auto fahren. Doch so einfach ist das nicht, denn spätestens, wenn es zum Unfall kommt, wird dem Fahrer eine Mitschuld gegeben. Die Versicherung kann dann die Leistung verweigern oder kürzen. Auch bei unbekleidetem Oberkörper gelten einige Bedingungen. Bei Männern ist das kein Problem, Frauen dürfen im BH fahren, bei nacktem Oberkörper könnten sie aber eine Ablenkung für andere Straßenverkehrsteilnehmer werden, was schnell strafbar sein kann.
Auch bei der Beinbekleidung gilt: Im Auto darf man ohne Hose fahren, auf dem Rad oder dem Roller sollte man es vermeiden. Da kann es schnell zu Erregungen öffentlicher Ärgernisse kommen. Wer ganz nackt fahren will, sollte weiblich sein. Denn hier warten keine Strafen wegen exhibitionistischer Handlungen. Die Herren der Schöpfung können dagegen mit Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.
Sonnenhut und Sonnenbrille sind dagegen beim Auto fahren erlaubt und sogar angeraten. Allerdings ist immer darauf zu achten, dass die Sicht auf den Verkehr dadurch nicht eingeschränkt wird. Selbst wenn der Fahrer dann auf dem Radarfoto nicht mehr zu erkennen ist, gelten Sonnenhut und Sonnenbrille nicht als strafbar. Während der Fahrt ist auch das Trinken erlaubt, natürlich nur alkoholfreier Getränke. Allerdings kann man nur dann trinken, wenn keine Ablenkung vom Straßenverkehr dadurch gegeben ist. Gleiches gilt beim Essen am Steuer, die Beherrschbarkeit und das sichere Führen des Fahrzeuges müssen trotz allem gewährleistet sein.
Große Streitigkeiten herrschen beim Sex während der Fahrt. Er sollte vermieden werden, da er zu sehr ablenkt und auch die Aufmerksamkeit Dritter im Straßenverkehr erregen könnte. Außerdem kommt es beim Unfall oft zur Verweigerung der Leistungen für entstandene Schäden.
